Wartung und Prüfung

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Grundsätze für die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Nach Abschnitt 6 der „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (ASR A1.7) und der gültigen EN-Norm müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und jährlich mindestens einmal von einem Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen. Die erfolgten Prüfungen werden in Prüfbüchern oder Prüfprotokollen , die auf Verlangen dem Gewerbeaufsichtsamt oder der Berufsgenossenschaft vorzulegen sind, dokumentiert.

Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-Bestimmungen, DIN-Blätter) soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen können.

Durch Schulung bei der TÜV-Akademie ist Markus Rebmann zum Sachkundigen ausgebildet worden (siehe Zertifikat). Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z. B. wirtschaftlichen Umständen. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Betreiber verantwortlich.

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Durch die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren und Schulungen der namhaften Hersteller Hekatron, Geze und Dorma ist Herr Rebmann autorisiert als Fachkraft gemäß DiBt und DIN 14677 die Wartung und Prüfung an Brandschutztüren mit Feststellanlagen durchzuführen und Neuanlagen zu errichten.